Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die §§ 10a bis 10d, 10e Abs. 1, §§ 10f und 10g des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden. Der Umweltbericht hat Teil des nach § 37d Abs. 1 mit dem Entwurf des Aktionsplanes aufzulegenden Erläuterungsberichtes zu sein. Die Erklärung nach § 10f Abs. 2 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes ist gemeinsam mit dem Aktionsplan nach § 37d Abs. 4 zu veröffentlichen.
(2) Die §§ 10a bis 10d, 10e Abs. 1, §§ 10f und 10g des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden. Der Umweltbericht hat Teil des nach § 37d Abs. 1 mit dem Entwurf des Aktionsplanes aufzulegenden Erläuterungsberichtes zu sein. Die Erklärung nach § 10f Abs. 2 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes ist gemeinsam mit dem Aktionsplan nach § 37d Abs. 4 zu veröffentlichen.