§ 9 Bgld. ÖFG Inkrafttreten

Burgenländisches Ökoförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.04.2019 bis 31.12.9999

(1) § 2 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 1 Z 2, 5 bis 7 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 9/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 2 treten in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 09.04.2019

In Kraft vom 17.03.2017 bis 09.04.2019

(1) § 2 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 1 Z 2, 5 bis 7 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 9/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 2 treten in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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