Anl. 1 MDG

Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Anlage 1 (§ 89a Abs. 1)Anlage 1 (Paragraph 89 a, Absatz eins,)Einreihungserfordernisse in das Entlohnungsschema ML

Die Lehrperson hat neben den allgemeinen Aufnahmeerfordernissen (§ 4) die nachstehend angeführten besonderen Einreihungserfordernisse zu erfüllen.Die Lehrperson hat neben den allgemeinen Aufnahmeerfordernissen (Paragraph 4,) die nachstehend angeführten besonderen Einreihungserfordernisse zu erfüllen.

A. Entlohnungsgruppe ml1

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Leiter, Stellvertreter, betrauter Leiter, teilbetrauter Leiter des Tiroler Landeskonservatoriums

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie Ausbildung bzw. gleichzusetzende Erfahrung im Bereich Kunst- und Kulturmanagement oder Leitung von Musikausbildungsstätten sowie ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

2. Institutsleiter und Fachbereichsleiter am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische bzw. pädagogische Qualifikation für das zu besetzende Institut bzw. den zu besetzenden Fachbereich und ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

3. Lehrpersonen in künstlerisch-praktischen Fächern in künstlerischen oder kunstpädagogischen Studien am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung sowie pädagogische und didaktische Erfahrung im Ausbildungs- oder Weiterbildungsbereich für das zu besetzende Fach

4. Leiter, betrauter Leiter, teilbetrauter Leiter der Landesmusikschule

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

B. Entlohnungsgruppe ml1a

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in künstlerisch-praktischen Fächern in vorbereitenden Studien oder sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten, die nicht dem Bereich der künstlerischen oder kunstpädagogischen Studien zuzuordnen sind., am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in Fächern, die nicht dem Bereich der künstlerisch-praktischen Fächer zuzuordnen sind, wie angewandte Musiktheorie, Musikwissenschaft, Physiologie, Psychologie, Kulturbetrieb am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen Hochschulstudiums sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

3. Fachgruppenleiter der Landesmusikschulen

a) Fachgruppenleiter mit Ausnahme der Fachgruppenleiter nach lit. ba) Fachgruppenleiter mit Ausnahme der Fachgruppenleiter nach Litera b,

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für die zu besetzende Fachgruppe und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

b) Fachgruppenleiter im Bereich „Musizieren in Diversitätskontexten“

Abschluss eines mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie eines Zweitstudiums oder weiterführenden Studiums bzw. einer gleichzusetzenden Ausbildung sowie hervorragende Qualifikation für die zu besetzende Fachgruppe und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

C. Entlohnungsgruppe ml2

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Z 2 an Landesmusikschulen1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Ziffer 2, an Landesmusikschulen

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in den Fächern Schauspiel und Tanz an Landesmusikschulen

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren (Fach-)Ausbildung

D. Entlohnungsgruppe ml3

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Z 2 an Landesmusikschulen1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Ziffer 2, an Landesmusikschulen

a) Abschluss eines mindestens 8-semestrigen künstlerischen Hochschulstudiums oder einer sonstigen vergleichbaren Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung oder

b) Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen (Fach-)Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in den Fächern Schauspiel und Tanz an Landesmusikschulen

Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen (Fach-)Ausbildung

E. Entlohnungsgruppe ml4

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

Lehrpersonen in allen Fächern an Landesmusikschulen

Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 6-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen (Fach-)Ausbildung oder einer sonstigen vergleichbaren Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

F. Entlohnungsgruppe ml5

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

Lehrpersonen in allen Fächern an Landesmusikschulen

Nachweis einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.08.2025
Anlage 1 (§ 89a Abs. 1)Anlage 1 (Paragraph 89 a, Absatz eins,)Einreihungserfordernisse in das Entlohnungsschema ML

Die Lehrperson hat neben den allgemeinen Aufnahmeerfordernissen (§ 4) die nachstehend angeführten besonderen Einreihungserfordernisse zu erfüllen.Die Lehrperson hat neben den allgemeinen Aufnahmeerfordernissen (Paragraph 4,) die nachstehend angeführten besonderen Einreihungserfordernisse zu erfüllen.

A. Entlohnungsgruppe ml1

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Leiter, Stellvertreter, betrauter Leiter, teilbetrauter Leiter des Tiroler Landeskonservatoriums

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie Ausbildung bzw. gleichzusetzende Erfahrung im Bereich Kunst- und Kulturmanagement oder Leitung von Musikausbildungsstätten sowie ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

2. Institutsleiter und Fachbereichsleiter am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische bzw. pädagogische Qualifikation für das zu besetzende Institut bzw. den zu besetzenden Fachbereich und ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

3. Lehrpersonen in künstlerisch-praktischen Fächern in künstlerischen oder kunstpädagogischen Studien am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung sowie pädagogische und didaktische Erfahrung im Ausbildungs- oder Weiterbildungsbereich für das zu besetzende Fach

4. Leiter, betrauter Leiter, teilbetrauter Leiter der Landesmusikschule

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie ausgeprägte Führungs-, Beratungs- und Kommunikationskompetenz

B. Entlohnungsgruppe ml1a

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in künstlerisch-praktischen Fächern in vorbereitenden Studien oder sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten, die nicht dem Bereich der künstlerischen oder kunstpädagogischen Studien zuzuordnen sind., am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in Fächern, die nicht dem Bereich der künstlerisch-praktischen Fächer zuzuordnen sind, wie angewandte Musiktheorie, Musikwissenschaft, Physiologie, Psychologie, Kulturbetrieb am Tiroler Landeskonservatorium

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen Hochschulstudiums sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

3. Fachgruppenleiter der Landesmusikschulen

a) Fachgruppenleiter mit Ausnahme der Fachgruppenleiter nach lit. ba) Fachgruppenleiter mit Ausnahme der Fachgruppenleiter nach Litera b,

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie hervorragende künstlerische Qualifikation für die zu besetzende Fachgruppe und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

b) Fachgruppenleiter im Bereich „Musizieren in Diversitätskontexten“

Abschluss eines mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie eines Zweitstudiums oder weiterführenden Studiums bzw. einer gleichzusetzenden Ausbildung sowie hervorragende Qualifikation für die zu besetzende Fachgruppe und hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

C. Entlohnungsgruppe ml2

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Z 2 an Landesmusikschulen1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Ziffer 2, an Landesmusikschulen

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen Hochschulstudiums sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in den Fächern Schauspiel und Tanz an Landesmusikschulen

Abschluss eines der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren (Fach-)Ausbildung

D. Entlohnungsgruppe ml3

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Z 2 an Landesmusikschulen1. Lehrpersonen in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer nach Ziffer 2, an Landesmusikschulen

a) Abschluss eines mindestens 8-semestrigen künstlerischen Hochschulstudiums oder einer sonstigen vergleichbaren Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung oder

b) Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen kunstpädagogischen (Fach-)Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

2. Lehrpersonen in den Fächern Schauspiel und Tanz an Landesmusikschulen

Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 8-semestrigen (Fach-)Ausbildung

E. Entlohnungsgruppe ml4

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

Lehrpersonen in allen Fächern an Landesmusikschulen

Abschluss einer der Verwendung entsprechenden mindestens 6-semestrigen kunstpädagogischen oder künstlerischen (Fach-)Ausbildung oder einer sonstigen vergleichbaren Ausbildung sowie hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

F. Entlohnungsgruppe ml5

Einreihungserfordernisse:

Die nachstehend angeführte Verwendung und die Erfüllung der für die betreffende Verwendung vorgeschriebenen Anforderungen:

Verwendung, Anforderungen

Lehrpersonen in allen Fächern an Landesmusikschulen

Nachweis einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung

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