§ 6 Bgld. EVTZG Inkrafttreten

Burgenländisches EVTZ-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 8.

(3) §§ 1, 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 5 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 17.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 17.12.2014

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 8.

(3) §§ 1, 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 5 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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