§ 4 Oö. BKL

Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.12.9999

§ 4

Wertigkeit der Unterrichtsgegenstände

Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:

1. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK I (§ 5 Z. 1) ..... 1,000,

2. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK II (§ 5 Z. 2) .... 0,955,.

3. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK III (Anm: § 5 Z. 3LGBl. Nr. 66/2007) ... 0,913.

Stand vor dem 31.08.2007

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.08.2007

§ 4

Wertigkeit der Unterrichtsgegenstände

Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:

1. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK I (§ 5 Z. 1) ..... 1,000,

2. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK II (§ 5 Z. 2) .... 0,955,.

3. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK III (Anm: § 5 Z. 3LGBl. Nr. 66/2007) ... 0,913.

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