§ 5 Oö. BKL

Oö. BKL - Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§ 5

Lehrverpflichtungsgruppen

 

Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:

1.

Lehrverpflichtungsgruppe BK I:

Lehrveranstaltungen im Theoriebereich

2.

Lehrverpflichtungsgruppe BK II:

a.

Instrumental- und Ensembleunterricht

b.

Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.

(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)

In Kraft seit 01.09.2007 bis 31.12.9999
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