§ 5 Oö. BKL

Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2007 bis 31.12.9999

§ 5

Lehrverpflichtungsgruppen

Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:

1.

Lehrverpflichtungsgruppe BK I:

Lehrveranstaltungen im Theoriebereich

2.

Lehrverpflichtungsgruppe BK II:

Instrumental- und Ensembleunterricht

Instrumental- und Ensembleunterricht

a.

3. Lehrverpflichtungsgruppe BK III:
Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.

Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.

b.

(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)

Stand vor dem 31.08.2007

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.08.2007

§ 5

Lehrverpflichtungsgruppen

Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:

1.

Lehrverpflichtungsgruppe BK I:

Lehrveranstaltungen im Theoriebereich

2.

Lehrverpflichtungsgruppe BK II:

Instrumental- und Ensembleunterricht

Instrumental- und Ensembleunterricht

a.

3. Lehrverpflichtungsgruppe BK III:
Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.

Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.

b.

(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)

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