§ 3 LVAV 2012 Schlussbestimmungen

Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.02.2019 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 1, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2011, außer Kraft.

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 32/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Novelle LGBl. Nr. 8/2019 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 12.02.2019

In Kraft vom 28.04.2016 bis 12.02.2019

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 1, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2011, außer Kraft.

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 32/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Novelle LGBl. Nr. 8/2019 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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