§ 3 LVAV 2012 Schlussbestimmungen

LVAV 2012 - Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 1, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2011, außer Kraft.

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 32/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Novelle LGBl. Nr. 8/2019 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 13.02.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 LVAV 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 LVAV 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 LVAV 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 LVAV 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 LVAV 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LVAV 2012 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 LVAV 2012
Anl. 1 LVAV 2012