Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
FürDen Organen, die Überwachungüber die Zuerkennung von Leistungen der Pflegefälle durchSozialhilfe oder der Rehabilitation zu entscheiden haben, kommen gegenüber den öffentlichen Krankenanstalten (§ 22) die Sozialhilfeträger giltRechte nach § 47 litsinngemäß.Für die Überwachung der Pflegefälle durch die Sozialhilfeträger gilt Paragraph 47 a, sinngemäßb und c zu.
FürDen Organen, die Überwachungüber die Zuerkennung von Leistungen der Pflegefälle durchSozialhilfe oder der Rehabilitation zu entscheiden haben, kommen gegenüber den öffentlichen Krankenanstalten (§ 22) die Sozialhilfeträger giltRechte nach § 47 litsinngemäß.Für die Überwachung der Pflegefälle durch die Sozialhilfeträger gilt Paragraph 47 a, sinngemäßb und c zu.