§ 1 Oö. NotifG (weggefallen)

Oö. Notifikationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 1

Geltungsbereich

Dieses Landesgesetz regelt das auf Grund verbindlicher gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen oder auf Grund von im Verfassungsrang ratifizierten staatsvertraglichen Bestimmungen einzuhaltende Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für Entwürfe von Landesgesetzen, Verordnungen und sonstigen technischen Vorschriften von Landesbehörden. NotifG seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 28.03.1998 bis 28.02.2018
§ 1

Geltungsbereich

Dieses Landesgesetz regelt das auf Grund verbindlicher gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen oder auf Grund von im Verfassungsrang ratifizierten staatsvertraglichen Bestimmungen einzuhaltende Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für Entwürfe von Landesgesetzen, Verordnungen und sonstigen technischen Vorschriften von Landesbehörden. NotifG seit 28.02.2018 weggefallen.

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