§ 9b Bgld. ISUG

Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.04.2021 bis 31.12.9999

Auf Feuerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 sind die Bestimmungen des KapitelKapitels III und des Anhangs V der Industrieemissions-Richtlinie und die Technischen Bestimmungen für Feuerungsanlagen gemäß Anlage 4 anzuwenden.

Stand vor dem 26.04.2021

In Kraft vom 30.10.2014 bis 26.04.2021

Auf Feuerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 sind die Bestimmungen des KapitelKapitels III und des Anhangs V der Industrieemissions-Richtlinie und die Technischen Bestimmungen für Feuerungsanlagen gemäß Anlage 4 anzuwenden.

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