§ 180 LBDG 1997 Aufhebung von Rechtsvorschriften

Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1999 bis 31.12.9999

(1) (Verfassungsbestimmung) § 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1985, LGBl. Nr. 48, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48, nach Maßgabe folgender Bestimmungen aufgehoben:

1.

§ 1 erster Satz wird nicht aufgehoben.

2.

§ 2 wird nur soweit aufgehoben, als in ihm das Beamten-Dienstrechtsgesetz - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, und seine Änderungen als auf die Landesbeamten sinngemäß anwendbar erklärt werden.

3.

§ 14 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 und Abs. 2 wirdund § 17 Abs. 4 werden nicht aufgehoben.

Stand vor dem 31.03.1999

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.03.1999

(1) (Verfassungsbestimmung) § 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1985, LGBl. Nr. 48, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48, nach Maßgabe folgender Bestimmungen aufgehoben:

1.

§ 1 erster Satz wird nicht aufgehoben.

2.

§ 2 wird nur soweit aufgehoben, als in ihm das Beamten-Dienstrechtsgesetz - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, und seine Änderungen als auf die Landesbeamten sinngemäß anwendbar erklärt werden.

3.

§ 14 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 und Abs. 2 wirdund § 17 Abs. 4 werden nicht aufgehoben.

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