Anl. 1/40 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.9999

40. VERWENDUNGSGRUPPE K 2

Ernennungserfordernisse:

40.1. Verwendung als Beamter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.

40.2. Überdies die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach § 3 desdem MTD-GesetzesGesetz.

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.1997

40. VERWENDUNGSGRUPPE K 2

Ernennungserfordernisse:

40.1. Verwendung als Beamter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.

40.2. Überdies die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach § 3 desdem MTD-GesetzesGesetz.

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