Anl. 10 BHygV 2012

Bäderhygieneverordnung 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999

Auftraggeber:

Bezeichnung des Kleinbadeteiches:

Anschrift:

Gemäß § 14 Abs. 1 BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:

Ortsaugenschein, Probenahme, Messungen vor Ort, durchgeführt von:

Datum:

Wetterverhältnisse zur Zeit der Probenahme und am Vortag:

Besucherbelastung:

Anzahl der Badegäste im Badewasser zum Zeitpunkt der Probenahme:

Anzahl der Badegäste die sich an den zwei Vortagen um 15 Uhr im Badewasser befunden haben (lt. Betriebstagebuch):

Gesamtzahl der Badegäste (stark, mittel oder schwachgering): der zwei Vortage (lt. Betriebstagebuch)

Art der zusätzlichen technischen Einrichtungen:

Betriebstagebuch

(geführt/lückenhaft geführt/nicht geführt):

Betriebszustand:

Mängel/Bemerkungen/Auffälligkeiten:

Probenahme:

Eindeutige Angabe der Entnahmestelle(n):

Datum/Uhrzeit:

Messergebnisse vor Ort

- Wassertemperatur:

- pH-Wert:

- gelöster Sauerstoff (%-Sättigung O2), außer bei Anwendung der Winkler-Methode:

- Färbung: (anormale Änderung der Färbung):

- Sichttiefe:

- Mineralöle (Film, Geruch):

- Tenside (Schaumbildung):

- Festkörper (wie schwimmende Gegenstände, Bruch, Splitter):

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026

Auftraggeber:

Bezeichnung des Kleinbadeteiches:

Anschrift:

Gemäß § 14 Abs. 1 BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, BHygG mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betraute Person:

Ortsaugenschein, Probenahme, Messungen vor Ort, durchgeführt von:

Datum:

Wetterverhältnisse zur Zeit der Probenahme und am Vortag:

Besucherbelastung:

Anzahl der Badegäste im Badewasser zum Zeitpunkt der Probenahme:

Anzahl der Badegäste die sich an den zwei Vortagen um 15 Uhr im Badewasser befunden haben (lt. Betriebstagebuch):

Gesamtzahl der Badegäste (stark, mittel oder schwachgering): der zwei Vortage (lt. Betriebstagebuch)

Art der zusätzlichen technischen Einrichtungen:

Betriebstagebuch

(geführt/lückenhaft geführt/nicht geführt):

Betriebszustand:

Mängel/Bemerkungen/Auffälligkeiten:

Probenahme:

Eindeutige Angabe der Entnahmestelle(n):

Datum/Uhrzeit:

Messergebnisse vor Ort

- Wassertemperatur:

- pH-Wert:

- gelöster Sauerstoff (%-Sättigung O2), außer bei Anwendung der Winkler-Methode:

- Färbung: (anormale Änderung der Färbung):

- Sichttiefe:

- Mineralöle (Film, Geruch):

- Tenside (Schaumbildung):

- Festkörper (wie schwimmende Gegenstände, Bruch, Splitter):

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten