§ 23 AltlsanG (weggefallen)

Altlastensanierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1996 bis 31.12.9999
Sofern die Beitragsschuldner§ 23 AltlsanG (§ 4weggefallen) nicht über ausreichende Meßeinrichtungen verfügen, kann die Masse des Abfalls (§ 5) bis zum 1seit 01.05.1996 weggefallen. Jänner 1991 auch durch die Umrechnung des Volumens in Masse ermittelt werden.

Stand vor dem 30.04.1996

In Kraft vom 01.07.1989 bis 30.04.1996
Sofern die Beitragsschuldner§ 23 AltlsanG (§ 4weggefallen) nicht über ausreichende Meßeinrichtungen verfügen, kann die Masse des Abfalls (§ 5) bis zum 1seit 01.05.1996 weggefallen. Jänner 1991 auch durch die Umrechnung des Volumens in Masse ermittelt werden.

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