§ 5 AltlsanG Bemessungsgrundlage

AltlsanG - Altlastensanierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024

Die Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen.

In Kraft seit 01.05.1996 bis 31.12.2024
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