§ 300i Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung zu § 192 § 300i – Überstellung in das Entlohnungsschema SI mit Wirksamkeit zum 1Stmk. Jänner 2015Übergangsbestimmung zu Paragraph 192, – Überstellung in das Entlohnungsschema SI mit Wirksamkeit zum 1L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Jänner 2015
  1. (1)Absatz einsVertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI mit einer sich aus der ersten und zweiten Spalte der folgenden Tabelle ergebenden besoldungsrechtlich Stellung werden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 in die sich aus der dritten und vierten Tabellenspalte ergebenden besoldungsrechtlichen Stellung überstellt.

im Entlohnungsschema SI

besoldungsrechtliche Stellung zum 31. Dezember 2014

besoldungsrechtliche Stellung ab 1. Jänner 2015

Entlohnungs-gruppe sI/ Funktions-gruppe

Entlohnungs-stufe

Entlohnungs-gruppe

Entlohnungsstufe

Turnusarzt/
Turnusärztin

01

sI/1

01

02

02

03

03

04

04

05

05

06

06

07

07

08

08

Assistenzarzt/Assistenz-ärztin

01

sI/2

01

02

02

03

03

04

04

05

05

06

06

07

07

08

08

09

09

10

10

11

11

12

12

13

13

im Entlohnungsschema SI

besoldungsrechtliche Stellung zum 31. Dezember 2014

besoldungsrechtliche Stellung ab 1. Jänner 2015

Stationsarzt/
Stationsärztin

05

sI/3

01

06

02

07

03

08

04

09

05

10

06

11

07

12

08

13

09

14

10

15

11

16

12

17

13

18

14

19

15

20

16

21

17

22

18

23

19

Facharzt/
Fachärztin

09

sI/4

01

10

02

11

03

12

04

13

05

14

06

15

07

16

08

17

09

18

10

19

11

20

12

21

13

22

14

23

15

  1. (2)Absatz 2Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI, die am 31. Dezember 2014 zum Oberarzt/zur Oberärztin ernannt sind, sind ab 1. Jänner 2015 weiterhin berechtigt diese Funktionsbezeichnung zu führen. Die Überstellung in die Entlohnungsgruppe sI/4 erfolgt gemäß Abs. 1.Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI, die am 31. Dezember 2014 zum Oberarzt/zur Oberärztin ernannt sind, sind ab 1. Jänner 2015 weiterhin berechtigt diese Funktionsbezeichnung zu führen. Die Überstellung in die Entlohnungsgruppe sI/4 erfolgt gemäß Absatz eins,

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2023
Übergangsbestimmung zu § 192 § 300i – Überstellung in das Entlohnungsschema SI mit Wirksamkeit zum 1Stmk. Jänner 2015Übergangsbestimmung zu Paragraph 192, – Überstellung in das Entlohnungsschema SI mit Wirksamkeit zum 1L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Jänner 2015
  1. (1)Absatz einsVertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI mit einer sich aus der ersten und zweiten Spalte der folgenden Tabelle ergebenden besoldungsrechtlich Stellung werden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 in die sich aus der dritten und vierten Tabellenspalte ergebenden besoldungsrechtlichen Stellung überstellt.

im Entlohnungsschema SI

besoldungsrechtliche Stellung zum 31. Dezember 2014

besoldungsrechtliche Stellung ab 1. Jänner 2015

Entlohnungs-gruppe sI/ Funktions-gruppe

Entlohnungs-stufe

Entlohnungs-gruppe

Entlohnungsstufe

Turnusarzt/
Turnusärztin

01

sI/1

01

02

02

03

03

04

04

05

05

06

06

07

07

08

08

Assistenzarzt/Assistenz-ärztin

01

sI/2

01

02

02

03

03

04

04

05

05

06

06

07

07

08

08

09

09

10

10

11

11

12

12

13

13

im Entlohnungsschema SI

besoldungsrechtliche Stellung zum 31. Dezember 2014

besoldungsrechtliche Stellung ab 1. Jänner 2015

Stationsarzt/
Stationsärztin

05

sI/3

01

06

02

07

03

08

04

09

05

10

06

11

07

12

08

13

09

14

10

15

11

16

12

17

13

18

14

19

15

20

16

21

17

22

18

23

19

Facharzt/
Fachärztin

09

sI/4

01

10

02

11

03

12

04

13

05

14

06

15

07

16

08

17

09

18

10

19

11

20

12

21

13

22

14

23

15

  1. (2)Absatz 2Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI, die am 31. Dezember 2014 zum Oberarzt/zur Oberärztin ernannt sind, sind ab 1. Jänner 2015 weiterhin berechtigt diese Funktionsbezeichnung zu führen. Die Überstellung in die Entlohnungsgruppe sI/4 erfolgt gemäß Abs. 1.Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas SI, die am 31. Dezember 2014 zum Oberarzt/zur Oberärztin ernannt sind, sind ab 1. Jänner 2015 weiterhin berechtigt diese Funktionsbezeichnung zu führen. Die Überstellung in die Entlohnungsgruppe sI/4 erfolgt gemäß Absatz eins,

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten