Anl. 1 MVO

Massage-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.05.2009 bis 31.12.9999

Anlage 1

Lehrgang über die Grundausbildung der Massage

1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer

der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder

an einer vergleichbaren nichtschulischen berufsbildenden

Einrichtung zu absolvieren.

2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit

der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

Mindestzahl

Gegenstand der Lehrstunden

Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie .............. 140

Hygiene ................................................. 15

Erste Hilfe und Verbandstechnik ......................... 20

Pathologie .............................................. 75

Thermo- und Ultraschalltherapie, Packungsanwendung ...... 40

Einführung Massagetherapie .............................. 50

Dokumentation ........................................... 15

Grundlagen der Kommunikation ............................ 40

Massagetechniken einschließlich vertiefender

spezieller Anatomie und Pathologie ...................... 95

Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ,

APM, ML ................................................. 205

Recht ................................................... 10

1.

Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.

2.

Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 705 zu betragen.

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie ………………………………………

140

Hygiene ……………………………………………………………………………...

15

Erste Hilfe und Verbandstechnik ……………………………………………………

20

Pathologie ……………………………………………………………………………

75

Thermo- und Ultraschallanwendungen, Packungsanwendung ………………………

40

Einführung Massageanwendungen …………………………………………………..

50

Dokumentation ……………………………………………………………………….

15

Grundlagen der Kommunikation …………………………………………………….

40

Massagetechniken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie ..

95

Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ, APM, ML ……………..

205

Recht …………………………………………………………………………………

10

3.

Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 705 zu betragen.

Stand vor dem 06.05.2009

In Kraft vom 29.01.2003 bis 06.05.2009

Anlage 1

Lehrgang über die Grundausbildung der Massage

1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer

der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder

an einer vergleichbaren nichtschulischen berufsbildenden

Einrichtung zu absolvieren.

2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit

der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

Mindestzahl

Gegenstand der Lehrstunden

Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie .............. 140

Hygiene ................................................. 15

Erste Hilfe und Verbandstechnik ......................... 20

Pathologie .............................................. 75

Thermo- und Ultraschalltherapie, Packungsanwendung ...... 40

Einführung Massagetherapie .............................. 50

Dokumentation ........................................... 15

Grundlagen der Kommunikation ............................ 40

Massagetechniken einschließlich vertiefender

spezieller Anatomie und Pathologie ...................... 95

Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ,

APM, ML ................................................. 205

Recht ................................................... 10

1.

Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren berufsbildenden Einrichtung zu absolvieren.

2.

Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:

3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 705 zu betragen.

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie ………………………………………

140

Hygiene ……………………………………………………………………………...

15

Erste Hilfe und Verbandstechnik ……………………………………………………

20

Pathologie ……………………………………………………………………………

75

Thermo- und Ultraschallanwendungen, Packungsanwendung ………………………

40

Einführung Massageanwendungen …………………………………………………..

50

Dokumentation ……………………………………………………………………….

15

Grundlagen der Kommunikation …………………………………………………….

40

Massagetechniken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie ..

95

Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ, APM, ML ……………..

205

Recht …………………………………………………………………………………

10

3.

Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 705 zu betragen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten