Anl. 8 BVergGVS 2012

Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2012 bis 30.09.2026
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

A.              Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
  1. 1.Ziffer einsBezeichnung des Auftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
  3. 3.Ziffer 3Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 18 Abs. 1.Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß Paragraph 18, Absatz eins,
  4. 4.Ziffer 4bei Verfahren gemäß den §§ 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können.bei Verfahren gemäß den Paragraphen 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können.

B.              Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere
               folgende Angaben zu enthalten:
  1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.
  2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind.
  3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.
  4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.
  5. 5.Ziffer 5Auswahlkriterien.
  6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben.

C.              In der Bekanntmachung kann enthalten sein:
  1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.
  2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 59 ff).Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den Paragraphen 59, ff).
  3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.
  4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.
  5. 5.Ziffer 5Zuschlagskriterien.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2012 bis 30.09.2026
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

A.              Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):
  1. 1.Ziffer einsBezeichnung des Auftraggebers.
  2. 2.Ziffer 2Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
  3. 3.Ziffer 3Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 18 Abs. 1.Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß Paragraph 18, Absatz eins,
  4. 4.Ziffer 4bei Verfahren gemäß den §§ 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können.bei Verfahren gemäß den Paragraphen 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können.

B.              Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere
               folgende Angaben zu enthalten:
  1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.
  2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind.
  3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.
  4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.
  5. 5.Ziffer 5Auswahlkriterien.
  6. 6.Ziffer 6Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben.

C.              In der Bekanntmachung kann enthalten sein:
  1. 1.Ziffer einsTermin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.
  2. 2.Ziffer 2Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 59 ff).Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den Paragraphen 59, ff).
  3. 3.Ziffer 3Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.
  4. 4.Ziffer 4Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.
  5. 5.Ziffer 5Zuschlagskriterien.

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