Anl. 8 BVergGVS 2012

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich

 

A.              Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten (zwingende Angaben):

1.

Bezeichnung des Auftraggebers.

2.

Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.

3.

Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 18 Abs. 1.

4.

bei Verfahren gemäß den §§ 30 und 33 gegebenenfalls Angaben über den Verfahrensablauf und Hinweis, wo und wann nähere Informationen über die zu vergebende Leistung eingesehen oder beschafft werden können.

 

B.              Im nicht offenen oder im Verhandlungsverfahren hat die Bekanntmachung weiters insbesondere
               folgende Angaben zu enthalten:

1.

Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.

2.

Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind.

3.

Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.

4.

Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.

5.

Auswahlkriterien.

6.

Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben.

 

C.              In der Bekanntmachung kann enthalten sein:

1.

Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen.

2.

Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 59 ff).

3.

Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind.

4.

Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber.

5.

Zuschlagskriterien.

 

 

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 8 BVergGVS 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 8 BVergGVS 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 8 BVergGVS 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 8 BVergGVS 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 8 BVergGVS 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BVergGVS 2012 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 7 BVergGVS 2012
Anl. 9 BVergGVS 2012