§ 10a GKV 2011 Einstufung und Unterteilung von fortpflanzungsgefährdenden (reproduktionstoxischen) Arbeitsstoffen

Grenzwerteverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsAls fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe im Sinne des 4. Abschnittes des ASchG gelten jedenfalls Arbeitsstoffe, die
    1. 1.Ziffer einsin Anhang VI (fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe)I/Stoffliste genannt sind oderin Anhang römisch VI (fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe) genannt sind oder
    2. 2.Ziffer 2nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes 1996 oder des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind oder die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 353 S. 1, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllenStofferfüllen.nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes 1996 oder des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind oder die in Anhang römisch eins der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 353 Sitzung 1, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllenStofferfüllen.
  2. (2)Absatz 2Fortpflanzungsgefährdende Stoffe werden unterteilt in:
    1. 1.Ziffer einskann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
    2. 2.Ziffer 2kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
    3. 3.Ziffer 3kann das Kind im Mutterleib schädigen,
    4. 4.Ziffer 4kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen,
    5. 5.Ziffer 5kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
    6. 1.Ziffer einsbekanntermaßen oder wahrscheinlich reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 1A oder 1B):
      1. a.Litera akann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
      2. b.Litera bkann das Kind im Mutterleib schädigen,
    7. 2.Ziffer 2vermutlich reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 2):
      1. a.Litera akann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
      2. b.Litera bkann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, und
    8. 3.Ziffer 3Arbeitsstoffe mit Wirkungen auf oder über die Laktation:
      1. a.Litera akann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

Stand vor dem 30.12.2025

In Kraft vom 25.10.2017 bis 30.12.2025
  1. (1)Absatz einsAls fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe im Sinne des 4. Abschnittes des ASchG gelten jedenfalls Arbeitsstoffe, die
    1. 1.Ziffer einsin Anhang VI (fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe)I/Stoffliste genannt sind oderin Anhang römisch VI (fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe) genannt sind oder
    2. 2.Ziffer 2nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes 1996 oder des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind oder die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 353 S. 1, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllenStofferfüllen.nach den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes 1996 oder des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 als fortpflanzungsgefährdende Stoffe einzustufen und zu kennzeichnen sind oder die in Anhang römisch eins der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 353 Sitzung 1, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B erfüllenStofferfüllen.
  2. (2)Absatz 2Fortpflanzungsgefährdende Stoffe werden unterteilt in:
    1. 1.Ziffer einskann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
    2. 2.Ziffer 2kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
    3. 3.Ziffer 3kann das Kind im Mutterleib schädigen,
    4. 4.Ziffer 4kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen,
    5. 5.Ziffer 5kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
    6. 1.Ziffer einsbekanntermaßen oder wahrscheinlich reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 1A oder 1B):
      1. a.Litera akann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
      2. b.Litera bkann das Kind im Mutterleib schädigen,
    7. 2.Ziffer 2vermutlich reproduktionstoxische Arbeitsstoffe (Kategorie 2):
      1. a.Litera akann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen,
      2. b.Litera bkann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, und
    8. 3.Ziffer 3Arbeitsstoffe mit Wirkungen auf oder über die Laktation:
      1. a.Litera akann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

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