Art. 1 § 6 K-LSG Artikel 6.

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1993 bis 31.12.9999

Für den Fall dieser Gebietsabtretung haben die in den vorstehenden Artikeln 1 bis 4 angeführten Bedingungen sinngemäß Anwendung zu finden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1993 bis 31.12.9999

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