Anl. 3 BHygV 2012

Bäderhygieneverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsHypochlorige Säure1, gebildet
    1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
    2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;
  2. 2.Ziffer 2Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem P.-Berger-Verfahren) und
  3. 3.Ziffer 3weiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß § 25 Abs. 2 sowie in Tauchbecken gemäß § 24 Abs. 2, deren Wasser verworfen wirdweiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß Paragraph 25, Absatz 2, sowie in Tauchbecken gemäß Paragraph 24, Absatz 2,, deren Wasser verworfen wird

A. Für Wasser von BeckenHypochlorige Säure1, mit Ausnahme von Warmsprudelbecken (Whirl Pools):

Chlorgas,

Calciumhypochlorit,

Natriumhypochlorit,

Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem

P.-Berger-Verfahren)

und weiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken sowie in Tauchbecken gemäß § 24 Abs. 2, deren Wasser verworfen wird

gebildet im Badewasser aus Natriumdichlorisocyanurat und

oder Trichlorisocyanursäure.

In(Hinweis: in Tablettenform stehen üblicherweise die Wirkstoffe Calciumhypochlorit, Natriumdichlorisocyanurat und Trichlorisocyanursäure zur Verfügung.)

B. Für Wasser von Warmsprudelbecken (Whirl Pools):

ChlorgasHypochlorige Säure1, gebildet

  1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
  2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;

Calciumhypochlorit und

Natriumhypochlorit.

C. Zur desinfizierenden Spülung der Filter:

  1. 1.Ziffer einsHypochlorige Säure1, gebildet
    1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
    2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;

Chlorgas,

Calciumhypochlorit,

Natriumhypochlorit,

Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem

P.-Berger-Verfahren),

Chlordioxid und

Wasserstoffperoxid.

D. Zur Füllwasserchlorung und Spüldesinfektion von Warmsprudelwannen (Whirlwannen):

Hypochlorige Säure1, gebildet im Wannenwasser aus Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit oder Natriumdichlorisocyanurat.

Natriumhypochlorit

1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vgl. § 39.1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vergleiche Paragraph 39,

Natriumdichlorisocyanurat-Lösung.

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026
  1. 1.Ziffer einsHypochlorige Säure1, gebildet
    1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
    2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;
  2. 2.Ziffer 2Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem P.-Berger-Verfahren) und
  3. 3.Ziffer 3weiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß § 25 Abs. 2 sowie in Tauchbecken gemäß § 24 Abs. 2, deren Wasser verworfen wirdweiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß Paragraph 25, Absatz 2, sowie in Tauchbecken gemäß Paragraph 24, Absatz 2,, deren Wasser verworfen wird

A. Für Wasser von BeckenHypochlorige Säure1, mit Ausnahme von Warmsprudelbecken (Whirl Pools):

Chlorgas,

Calciumhypochlorit,

Natriumhypochlorit,

Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem

P.-Berger-Verfahren)

und weiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken sowie in Tauchbecken gemäß § 24 Abs. 2, deren Wasser verworfen wird

gebildet im Badewasser aus Natriumdichlorisocyanurat und

oder Trichlorisocyanursäure.

In(Hinweis: in Tablettenform stehen üblicherweise die Wirkstoffe Calciumhypochlorit, Natriumdichlorisocyanurat und Trichlorisocyanursäure zur Verfügung.)

B. Für Wasser von Warmsprudelbecken (Whirl Pools):

ChlorgasHypochlorige Säure1, gebildet

  1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
  2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;

Calciumhypochlorit und

Natriumhypochlorit.

C. Zur desinfizierenden Spülung der Filter:

  1. 1.Ziffer einsHypochlorige Säure1, gebildet
    1. a)Litera aim Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
    2. b)Litera bdurch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;

Chlorgas,

Calciumhypochlorit,

Natriumhypochlorit,

Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem

P.-Berger-Verfahren),

Chlordioxid und

Wasserstoffperoxid.

D. Zur Füllwasserchlorung und Spüldesinfektion von Warmsprudelwannen (Whirlwannen):

Hypochlorige Säure1, gebildet im Wannenwasser aus Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit oder Natriumdichlorisocyanurat.

Natriumhypochlorit

1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vgl. § 39.1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vergleiche Paragraph 39,

Natriumdichlorisocyanurat-Lösung.

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