§ 38 BHygV 2012 Probenahmehähne

Bäderhygieneverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Probenahmehähne für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Wasseraufbereitungsanlage anzubringen:
    1. 1.Ziffer einsvor und nach jedem Filter,
    2. 2.Ziffer 2vor und nach der Desinfektionsmittelzuspeisung vor Eintritt ins Becken; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Desinfektionsmittelzuspeisung entfallen,
    3. 2.Ziffer 2vor und nach der Chlorimpfstelle; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Chlorimpfstelle entfallen, bei Wasseraufbereitungsanlagen mit mehreren Filtern kann sich der Probenahmehahn vor Chlorimpfstelle an einer Sammelleitung aller Filter befinden,
    4. 3.Ziffer 3im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß § 14 Z 2 und,im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, und,
    5. 4.Ziffer 4im Rücklauf von Solaranlagen mit direkter Badewassererwärmung vor Wiedereintritt in den Badewasserkreislauf. und
    6. 5.Ziffer 5nach einem allfälligen UV-Gerät, vor Chlordosierung und pH-Korrektur sowie
    7. 6.Ziffer 6am Zulauf des Füllwassers vor dem Eintritt in das Ausgleichsbecken.
  2. (2)Absatz 2,Jeder Probenahmehahn ist als regelbarer Metallhahn mit glattem und abflammbarem Ablaufrohr lotrecht nach unten sowie mit freier Auslaufhöhe von mindestens 40 cm≥ 0,4 m auszuführen und muss direkt an der Förderstromleitung angebracht sein.

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026
  1. (1)Absatz eins,Probenahmehähne für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Wasseraufbereitungsanlage anzubringen:
    1. 1.Ziffer einsvor und nach jedem Filter,
    2. 2.Ziffer 2vor und nach der Desinfektionsmittelzuspeisung vor Eintritt ins Becken; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Desinfektionsmittelzuspeisung entfallen,
    3. 2.Ziffer 2vor und nach der Chlorimpfstelle; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Chlorimpfstelle entfallen, bei Wasseraufbereitungsanlagen mit mehreren Filtern kann sich der Probenahmehahn vor Chlorimpfstelle an einer Sammelleitung aller Filter befinden,
    4. 3.Ziffer 3im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß § 14 Z 2 und,im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, und,
    5. 4.Ziffer 4im Rücklauf von Solaranlagen mit direkter Badewassererwärmung vor Wiedereintritt in den Badewasserkreislauf. und
    6. 5.Ziffer 5nach einem allfälligen UV-Gerät, vor Chlordosierung und pH-Korrektur sowie
    7. 6.Ziffer 6am Zulauf des Füllwassers vor dem Eintritt in das Ausgleichsbecken.
  2. (2)Absatz 2,Jeder Probenahmehahn ist als regelbarer Metallhahn mit glattem und abflammbarem Ablaufrohr lotrecht nach unten sowie mit freier Auslaufhöhe von mindestens 40 cm≥ 0,4 m auszuführen und muss direkt an der Förderstromleitung angebracht sein.

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