§ 21 BHygV 2012

Bäderhygieneverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Bei Warmsprudelbecken (Whirl Pools) ist der Förderstrom wie folgt zu berechnen:
  1. (2)Absatz 2Der Berechnung der Anzahl der Benutzerplätze sind 80 cm Platzbreite pro Person zugrunde zu legen.
  2. (2)Absatz 2,Sofern die Anzahl der Benutzerplätze N eines Warmsprudelbeckens nicht konstruktiv festgelegt ist, sind der Berechnung der Anzahl der Benutzerplätze 0,80 m Platzbreite pro Person (gemessen an der Oberkante der Rückenlehne) zugrunde zu legen.
  3. (3)Absatz 3,Bei Einschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 20 m/h betragen.
  4. (4)Absatz 4,Bei Mehrschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 25 m/h betragen und ist die Korngrößenkombination B gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 zu verwenden.Bei Mehrschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 25 m/h betragen und ist die Korngrößenkombination B gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, zu verwenden.
  5. (5)Absatz 5Das von den Badegästen verdrängte Beckenwasser muss aus dem Wasserkreislauf abgeführt und durch Füllwasser ersetzt werden.
  6. (65)Absatz 65,Wird die Wasseraufbereitung von Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und anderen Becken kombiniert, so hat die Filterfläche der Aufbereitungsanlage die Summe der sich aus den Gesamtförderströmen je Becken in Verbindung mit den zulässigen Filtergeschwindigkeiten (Einschichtfilter gemäß § 27, Mehrschichtfilter gemäß § 28) ergebenden Filterfläche zu betragen. Der Förderstrom der Aufbereitungsanlage ergibt sich aus der Summe der Gesamtförderströme der einzelnen Becken.Wird die Wasseraufbereitung von Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und anderen Becken kombiniert, so hat die Filterfläche der Aufbereitungsanlage die Summe der sich aus den Gesamtförderströmen je Becken in Verbindung mit den zulässigen Filtergeschwindigkeiten (Einschichtfilter gemäß Paragraph 27,, Mehrschichtfilter gemäß Paragraph 28,) ergebenden Filterfläche zu betragen. Der Förderstrom der Aufbereitungsanlage ergibt sich aus der Summe der Gesamtförderströme der einzelnen Becken.
  7. (7)Absatz 7Der Förderstrom des Warmsprudelbeckens (Whirl Pools) muss mindestens 16 m³/h betragen.

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026
  1. (1)Absatz eins,Bei Warmsprudelbecken (Whirl Pools) ist der Förderstrom wie folgt zu berechnen:
  1. (2)Absatz 2Der Berechnung der Anzahl der Benutzerplätze sind 80 cm Platzbreite pro Person zugrunde zu legen.
  2. (2)Absatz 2,Sofern die Anzahl der Benutzerplätze N eines Warmsprudelbeckens nicht konstruktiv festgelegt ist, sind der Berechnung der Anzahl der Benutzerplätze 0,80 m Platzbreite pro Person (gemessen an der Oberkante der Rückenlehne) zugrunde zu legen.
  3. (3)Absatz 3,Bei Einschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 20 m/h betragen.
  4. (4)Absatz 4,Bei Mehrschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 25 m/h betragen und ist die Korngrößenkombination B gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 zu verwenden.Bei Mehrschichtfiltern muss die Filtergeschwindigkeit ≤ 25 m/h betragen und ist die Korngrößenkombination B gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, zu verwenden.
  5. (5)Absatz 5Das von den Badegästen verdrängte Beckenwasser muss aus dem Wasserkreislauf abgeführt und durch Füllwasser ersetzt werden.
  6. (65)Absatz 65,Wird die Wasseraufbereitung von Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und anderen Becken kombiniert, so hat die Filterfläche der Aufbereitungsanlage die Summe der sich aus den Gesamtförderströmen je Becken in Verbindung mit den zulässigen Filtergeschwindigkeiten (Einschichtfilter gemäß § 27, Mehrschichtfilter gemäß § 28) ergebenden Filterfläche zu betragen. Der Förderstrom der Aufbereitungsanlage ergibt sich aus der Summe der Gesamtförderströme der einzelnen Becken.Wird die Wasseraufbereitung von Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und anderen Becken kombiniert, so hat die Filterfläche der Aufbereitungsanlage die Summe der sich aus den Gesamtförderströmen je Becken in Verbindung mit den zulässigen Filtergeschwindigkeiten (Einschichtfilter gemäß Paragraph 27,, Mehrschichtfilter gemäß Paragraph 28,) ergebenden Filterfläche zu betragen. Der Förderstrom der Aufbereitungsanlage ergibt sich aus der Summe der Gesamtförderströme der einzelnen Becken.
  7. (7)Absatz 7Der Förderstrom des Warmsprudelbeckens (Whirl Pools) muss mindestens 16 m³/h betragen.

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