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Organe der Österreichischen Ärztekammer sind
1. | die Vollversammlung (§§ 121 und 122), | |||||||||
2. | der Vorstand (§ 123), | |||||||||
3. | der Präsident und drei Vizepräsidenten (§ 125), | |||||||||
4. | die Bundeskurien (§ 126), | |||||||||
5. | die Bundeskurienobmänner und ihre Stellvertreter (§ 127), | |||||||||
6. | das Präsidium (§ 128), | |||||||||
7. |
| |||||||||
8. | der | |||||||||
9. | der Disziplinarrat (§ 140). |
Organe der Österreichischen Ärztekammer sind
1. | die Vollversammlung (§§ 121 und 122), | |||||||||
2. | der Vorstand (§ 123), | |||||||||
3. | der Präsident und drei Vizepräsidenten (§ 125), | |||||||||
4. | die Bundeskurien (§ 126), | |||||||||
5. | die Bundeskurienobmänner und ihre Stellvertreter (§ 127), | |||||||||
6. | das Präsidium (§ 128), | |||||||||
7. |
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8. | der | |||||||||
9. | der Disziplinarrat (§ 140). |