Art. 2 § 7n BEinstG Geltendmachung von nicht dienstrechtlichen Ansprüchen bei Diskriminierung in Vollziehung der Gesetze

Behinderteneinstellungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2013 bis 31.12.9999

Ansprüche gemäß § 7h Abs. 3 (Bedingungen für den Zugang zudie Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie die Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger ErwerbstätigkeitTätigkeit) können, wenn die Diskriminierung in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist, nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG), BGBl. Nr. 20/1949, geltend gemacht werden. Das Schlichtungsverfahren gemäß §§ 14 ff BGStG ersetzt dabei das Aufforderungsverfahren gemäß § 8 AHG.

Stand vor dem 31.07.2013

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.07.2013

Ansprüche gemäß § 7h Abs. 3 (Bedingungen für den Zugang zudie Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie die Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderen Art von selbständiger ErwerbstätigkeitTätigkeit) können, wenn die Diskriminierung in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist, nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG), BGBl. Nr. 20/1949, geltend gemacht werden. Das Schlichtungsverfahren gemäß §§ 14 ff BGStG ersetzt dabei das Aufforderungsverfahren gemäß § 8 AHG.

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