§ 247.Paragraph 247, Nach § 246 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde § 151 Abs. 3 von seinem Verschulden erfahren hat, alles, was ihm vo... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsfor... mehr lesen...
1Absatz einsDer Täter ist wegen Vorbereitung eines Hochverrats nicht zu bestrafen, wenn er freiwillig seine Tätigkeit aufgibt oder, falls mehrere an der Vorbereitung beteiligt sind, den H... mehr lesen...
1Absatz einsWer mit einem anderen die gemeinsame Begehung eines Hochverrats verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.2Absatz 2Ebenso ist zu bestrafen, wer einen... mehr lesen...
1Absatz einsDer Täter ist wegen Hochverrats nicht zu bestrafen, wenn er freiwillig die Ausführung aufgibt oder diese, falls mehrere an dem Vorhaben beteiligt sind, verhindert oder wenn er... mehr lesen...
1Absatz einsWer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Öste... mehr lesen...
1Absatz einsWer Daten eines unbaren Zahlungsmittels mit dem Vorsatz ausspäht,1.Ziffer einsdass er oder ein Dritter durch deren Verwendung im Rechtsverkehr unrechtmäßig bereichert we... mehr lesen...
1Absatz einsNach den §§ 241e und 241f ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor das entfremdete unbare Zahlungsmittel im Rechtsverkehr oder zur Fälschung eines unbaren Zahlu... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein entfremdetes unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz, dass er oder ein Dritter durch dessen Verwendung unrechtmäßig bereichert werde, oder mit dem Vorsatz, sich oder e... mehr lesen...
1Absatz einsWer sich ein unbares Zahlungsmittel, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, mit dem Vorsatz verschafft, dass er oder ein Dritter durch dessen Verwendung im Rechtsv... mehr lesen...