1Absatz einsEin Beamter, der einem Gefangenen oder einem sonst auf behördliche Anordnung Verwahrten, der seiner Gewalt unterworfen ist oder zu dem er dienstlich Zugang hat, körperliche od... mehr lesen...
§ 311.Paragraph 311, Ein Beamter, der in einer öffentlichen Urkunde, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fällt, ein Recht, ein Rechtsverhältnis oder eine Tatsache... mehr lesen...
1Absatz einsEin Bediensteter oder Beauftragter eines Unternehmens, der im geschäftlichen Verkehr für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung von einem anderen f... mehr lesen...
1Absatz einsWer für sich oder einen Dritten dafür einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, dass er einen ungebührlichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung ... mehr lesen...
1Absatz einsWer außer in den Fällen der §§ 307 und 307a einem Amtsträger oder Schiedsrichter einen ungebührlichen Vorteil § 305 Abs. 4 für ih... mehr lesen...
1Absatz einsWer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen ungebührlichen Vorteil § 305... mehr lesen...
1Absatz einsWer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, ver... mehr lesen...
1Absatz einsEin Amtsträger oder Schiedsrichter, der außer in den Fällen der §§ 304 und 305 mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger ... mehr lesen...
Absatz eins1 Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, ann... mehr lesen...
§ 303.Paragraph 303, Ein Beamter, der grob fahrlässig § 6 Abs. 3 durch eine gesetzwidrige Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit oder dur... mehr lesen...