1Absatz einsDie §§ 27, 28, 31 bis 38 und 40 bis 56 sind auch auf Taten anzuwenden, auf die im übrigen die Gesetze anzuwenden sind, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetze... mehr lesen...
1Absatz einsWer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadu... mehr lesen...
1Absatz einsWer im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt1.Ziffer einseinen Angriff gegen Personen, Einrichtungen, Material, Einheiten oder Fahrzeuge richtet, die an einer humanitären Hil... mehr lesen...
1Absatz einsEin Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil for... mehr lesen...
1Absatz einsWer die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistu... mehr lesen...
§ 163c.Paragraph 163 c, Die §§ 163a und 163b sind auf folgende Verbände anzuwenden: Die Paragraphen 163 a und 163b sind auf folgende Verbände anzuwenden:1.Ziffer ... mehr lesen...
1Absatz einsWer als Abschlussprüfer, Gründungsprüfer, Sonderprüfer, Verschmelzungsprüfer, Spaltungsprüfer, Revisor, Stiftungsprüfer, Mitglied der Prüfungskom... mehr lesen...
1Absatz einsWer als Entscheidungsträger § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005 eines in § 163c angeführten Verb... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung1.Ziffer einseine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, au... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestraf... mehr lesen...