§ 57 ZLPV 2006 Alleinflug über Land vor Erteilung eines Freiballonfahrerscheines

ZLPV 2006 - Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Bewerber um einen Freiballonfahrerschein hat außer den in § 54 angeführten Voraussetzungen nachzuweisen, dass er nach Ablegung der Prüfung einen Alleinflug über Land in der Dauer von wenigstens einer Stunde ausgeführt hat.

In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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