§ 28 ZDG

ZDG - Zivildienstgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Z 5, BGBl. I Nr. 208/2022)

(Anm.: Abs. 6 bis 11 mit Ablauf des 31.9.2021 außer Kraft getreten)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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