Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.01.2026
Paragraph 2 b,
(Anm.: Abs. 1 tritt mit 31.12.2025 außer Kraft) Anmerkung, Absatz eins, tritt mit 31.12.2025 außer Kraft)
(2)Absatz 2Abs. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.Absatz eins, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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