§ 3 WWRG Vollziehung

WWRG - Wald-Wasser-Resilienzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betraut.

In Kraft seit 30.07.2026 bis 31.12.9999
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