Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung (WVAF) Fundstelle

WVAF - Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von Rechtsträgern und Mindestanforderungen für die Umsetzung der Grundsätze einer risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung (Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung – WVAF)

Stf: LGBl. Nr. 57/2013

Änderung

LGBl. 27/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2, 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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