Art. 5 § 4 WKG

WKG - Wirtschaftskammergesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

§ 15 Absatz 2 bis 5, 8 und 9 sowie die Neubezeichnung der Absätze 6 und 7, § 36 Absatz 3 Z 13 und 14 sowie Absatz 4, § 43 Absatz 1, § 48 Absatz 4 und § 65 Absatz 4 und 5 sowie die Neubezeichnung der Absätze 6 bis 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft. Die §§ 15, 36, 43, 48 Absatz 4 und 65 sind in der Fassung BGBl. I Nr. 153/2001 bis zur Konstituierung der aufgrund der Wahlen der Organe der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 2010 neu zusammengesetzten Kollegialorgane anzuwenden. Beschlüsse gemäß § 36 Absatz 3 Z 14 iVm § 36 Absatz 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 können bereits ab Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 gefasst werden, werden jedoch erst ab dem In-Kraft-Treten des § 36 idF BGBl. I Nr. 78/2006 wirksam.

In Kraft seit 22.06.2006 bis 31.12.9999
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