Art. 3 § 5 WKG

WKG - Wirtschaftskammergesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

§ 122 Abs. 8 tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Hebesatz 0,23 vH der Beitragsgrundlage nicht übersteigen.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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