§ 1 WHEG

WHEG - Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Dieses Gesetz findet Anwendung auf Einrichtungen, die Heimhilfe oder Aus- und Fortbildung für Heimhelferinnen und Heimhelfer durchführen, sofern diese Einrichtungen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Regelung der Sozialhilfe – Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG, LGBl. für Wien Nr. 11/1973, des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes – WWPG, LGBl. für Wien Nr. 15/2005, des Gesetzes über die Hilfe für Behinderte (Wiener Behindertengesetz – WBHG), LGBl. für Wien Nr. 16/1986 oder des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, in der jeweils geltenden Fassung fallen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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