Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024
Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. Mai 2004 geltenden Fassung anzuwenden. Wiener Landesgesetze sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 23.10.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 WGVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 WGVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 WGVG