Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen nach den Vorgaben der Anlage 2 genauer zu prüfen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 WFA-GWV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 WFA-GWV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 WFA-GWV