Anl. 1 WFA-GlstV Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

WFA-GlstV - WFA-Gleichstellungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Fragen

Hat die Regelung/das Vorhaben

Direkte Leistungen

1. Auswirkungen auf direkte Leistungen (insbesondere Transfers, Subventionen, Förderungen, Güter z.B. in den Bereichen Infrastruktur und Mobilität, Dienstleistungen, Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Förderungskapital) an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen?

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

2. Auswirkungen auf die allgemeine oder die berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit oder das Einkommen von Frauen und Männern?

Unbezahlte Arbeit

3. Auswirkungen auf die Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit (insbesondere Kinderbetreuung, Pflege, Freiwilligenarbeit)?

Öffentliche Einnahmen

4. Auswirkungen auf öffentliche Einnahmen (Steuern, Abgaben, Gebühren)?

Entscheidungsprozesse und –gremien

5. Auswirkungen auf die Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien?

Körperliche und seelische Gesundheit

6. Auswirkungen auf die körperliche oder seelische Gesundheit von Frauen und Männern (z.B. Schutz vor Gewalt)?

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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