Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 WFA-GlstV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 WFA-GlstV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 WFA-GlstV