§ 1 WFA-GlstV Gegenstand

WFA-GlstV - WFA-Gleichstellungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, BHG 2013.
  2. (2)Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.Sie enthält methodische Vorgaben für die vereinfachte und die vertiefende Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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