§ 2 WDV Außerkrafttreten

WDV - Weingesetz-Durchsetzungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.12.2025
§ 2.Paragraph 2,

Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, BGBl. II Nr. 312/1998, außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 1998,, außer Kraft.

In Kraft seit 27.04.2001 bis 31.12.9999
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