§ 34 W-VGWG In- und Außerkrafttreten

W-VGWG - Verwaltungsgericht Wien

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 3, 31, 32 und 33 am 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl. Nr. 53/1990 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 42/2010, außer Kraft.

(2) Die §§ 3, 31, 32 und 33 treten am 1. Jänner 2013 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 34 W-VGWG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 34 W-VGWG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 34 W-VGWG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 34 W-VGWG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 34 W-VGWG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-VGWG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 33 W-VGWG
Verwaltungsgericht Wien (W-VGWG) Fundstelle