Der Sportförderungsbeitrag beträgt 12,5 vH des Entgeltes für die Teilnahme an der Sportveranstaltung; er kann bis auf 6 vH ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.
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