§ 3 W-SFBG 2012 Höhe des Sportförderungsbeitrages

Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
§ 3.Paragraph 3,

Der Sportförderungsbeitrag beträgt 1012,5 vH des Entgeltes für die Teilnahme an der Sportveranstaltung; er kann bis auf 56 vH ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.

Stand vor dem 28.02.2026

In Kraft vom 01.05.2012 bis 28.02.2026
§ 3.Paragraph 3,

Der Sportförderungsbeitrag beträgt 1012,5 vH des Entgeltes für die Teilnahme an der Sportveranstaltung; er kann bis auf 56 vH ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.

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