§ 13 W-PDDNN Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane

W-PDDNN - Prüfung, Dienstausweis und Dienstabzeichen für Naturschutzorgane gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Dienstausweise für Naturschutzorgane werden in Chipkartenform nach dem Muster der Anlage 1 hergestellt. Die Größe des Dienstausweises beträgt 85 Millimeter Länge und 55 Millimeter Breite.

In Kraft seit 20.10.2012 bis 31.12.9999
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