§ 2 W-LWKG Sprachliche Gleichbehandlung

W-LWKG - Wiener Landwirtschaftskammergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 2 a. Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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